Interview mit Gregor Woschnagg, Ständiger Vertreter Österreichs bei der EU [DE]
Gregor Woschnagg dürfte derzeit einer der beschäftigsten Männer der Europäischen Union sein. Der langjährige Diplomat und hochrangige Ministerialbeamte übernahm im September 1999 - und damit nur wenige Wochen vor den österreichischen Nationalratswahlen, die zu einer Krise zwischen Österreich und der EU führten - das Amt des Ständigen Vertreters. In einem exklusiven EURACTIV-Interview spricht EU-Botschafter Woschnagg über die Prioritäten der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft.
Gregor Woschnagg dürfte derzeit einer der beschäftigsten Männer der Europäischen Union sein. Der langjährige Diplomat und hochrangige Ministerialbeamte übernahm im September 1999 – und damit nur wenige Wochen vor den österreichischen Nationalratswahlen, die zu einer Krise zwischen Österreich und der EU führten – das Amt des Ständigen Vertreters. In einem exklusiven EURACTIV-Interview spricht EU-Botschafter Woschnagg über die Prioritäten der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft.
Eine Zusammenfassung des Interviews ist
hier
verfügbar.
Ihr Kanzler Wolfgang Schüssel hat sich gleich zu Beginn der österreichischen Ratspräsidentschaft mit Schlagzeilen gemeldet – Schlagzeilen, die nicht überall als positiv empfunden wurden. Unter anderem hat er den Europäischen Gerichtshof angegriffen, dem er vorgeworfen hat, einer „schleichenden Zentralisierung“ Vorschub zu leisten.
Die Äußerungen von Bundeskanzler Schüssel in diesem Zusammenhang wurden missverstanden. Im Kern geht es um die Frage, wann Urteile des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt werden müssen. In der Praxis gilt in Österreich und in den meisten anderen Mitgliedsländern für die Umsetzung selbst höchstrichterlicher Urteile eine Frist, die es in der Gerichtsbarkeit der EU nicht gibt. Hier gelten die Urteile oft rückwirkend, und Strafen werden von einem Tag auf den anderen verhängt. Über mögliche Reformen sollte man schon deshalb nachdenken, weil es dabei um erhebliche Geldsummen geht – denken Sie nur an die im Sommer verhängte Strafe gegen Frankreich wegen Verstoßes gegen EU-Fischereiquoten, die, wenn ich mich richtig entsinne, etwa ein Drittel des Jahresbudgets des französischen Fischereiministeriums ausmachte.
Schüssel hat auch die Einschränkung von Kompetenzen für die EU gefordert. Wie verträgt sich das mit dem Ziel einer vertieften Union?
Auch hier wurde der Bundeskanzler missverstanden. Nicht nur Österreich, sondern alle Eu-Mitgliedsstaaten sind für das Subsidiaritätsprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass das, was nationaler oder regionaler Ebene besser gemacht wird, dort gemacht werden soll, aber eben auch, dass das, was besser auf europäischer Ebene geschieht, von der EU erledigt werden soll. Dieses Prinzip ist uns wichtig, und die österreichische Ratspräsidentschaft wir am 18. und 19. April in St. Pölten eine Konferenz veranstalten, auf der wir diskutieren wollen, wie dem Subsidiaritätsprinzip mehr Geltung verliehen werden kann.
Kanzler Schüssels EU-skeptische Äußerungen wurden weithin so verstanden, dass er damit der Stimmung in der österreichischen Bevölkerung Rechnung trägt, die ja, wie das Eurobarometer im Dezember erst wieder bestätigt hat, eine der europakritischsten in der gesamten EU ist. Ist Österreich mit einer solchen Grundstimmung in einer guten Position, um nach dem Ende der Reflektionsphase die Diskussion über den EU-Verfassungsvertrag wieder in Gang zu bringen?
Ich denke schon. Es ist ja in der Diskussion um die Verfassung weder Pessimismus noch Euphorie gefragt, sondern Realismus. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass der österreichische Nationalrat den Verfassungsvertrag mit nur einer einzigen Gegenstimme angenommen hat. Man sollte da schon differenzieren – wir haben eine realistische Haltung, und ganz bestimmt keine Europa-skeptische. Die Frage des Verfassungsvertrags werden wir vertieft auf dem europäischen Rat im Juni diskutieren.
Die britische Ratspräsidentschaft hat zwar sozusagen auf der Zielgerade die Aufgabe von Ihnen genommen, eine Einigung zur finanziellen Vorausschau zustande zu kriegen. Die Detailarbeit bleibt aber jetzt doch an Ihrer Präsidentschaft hängen.
Das ist richtig, und das wird noch ein gehöriges Stück Arbeit werden Insgesamt müssen 40 Finanzverordnungen fertig verhandelt und dem europäischen Rat vorgelegt werden. Diese Arbeit ist nötig, weil die Kommission sonst keine Ausgaben machen kann für Forschung und Entwicklung, für Transeuropäische Netze, Strukturhilfen, Fischerei und Landwirtschaft. Dabei müssen über 500 Seiten Rechtstexte durchgearbeitet werden, und zu guter letzt muss ein Konsens über das Verhandlungsergebnis hergestellt werden, sowohl zwischen den Mitgliedsstaaten als auch zwischen den EU-Institutionen.
Ein weiterer großer Brocken, den die österreichische Präsidentschaft wird angehen müssen, ist die Frage weiterer EU-Erweiterungen. Speziell die österreichische Haltung zur Türkei wurde hier des Öfteren kritisiert. Wie geht es weiter mit der Erweiterung, und was sind Ihre Pläne speziell für die Länder des westlichen Balkans?
Am 3. Oktober 2005 wurde der Entschluss gefasst, der Türkei Kandidatenstatus zuzugestehen. Im Dezember wurde dieser Status auch der FYROM (der Republik Mazedonien; d. Red.) verliehen. Weitere Festlegungen zum westlichen Balkan gibt es zur Zeit nicht. Wir werden diesen Prozess unter unserer Präsidentschaft korrekt weiterführen. Das heißt auch, dass wir überprüfen werden, ob es für Rumänien und Bulgarien beim geplanten Beitrittstermin 2007 bleiben kann, oder ob der Beitritt eines oder beider dieser Länder um ein Jahr verschoben werden muss. Die Entscheidungen dazu werden auf der Grundlage des Kommissionsberichts gefällt, der im Mai vorgelegt werden soll und die Fortschritte speziell im Bereich der Dritten Säule, aber auch etwa im Bereich Wettbewerb untersucht. Und natürlich werden wir uns die Frage stellen müssen, ob die Union die Aufnahme eines so großen Landes wie der Türkei wirtschaftlich verkraftet.
Sie betonen jetzt die wirtschaftliche Dimension der Erweiterung, aber wenn man sich den österreichischen Diskurs anschaut, dann hat man den Eindruck, dass kulturelle Vorbehalte eine mindestens ebenso große Rolle spielen, wenn etwa die Vokabel von der „Absorptionsfähigkeit“ der Union gebraucht wird.
Sicherlich verlangen wir von der Türkei nicht nur bedeutsame wirtschaftliche, sondern auch politische Reformen, bei denen es durchaus keinen Automatismus gibt, der besagt, dass sie auch erfolgreich sein werden. Das zeigt auch die Verlangsamung des Reformprozesses und das offensichtliche Nachlassen des Reformwillens, die wir in der letzten Zeit feststellen müssen. Wir sagen in Übereinstimmung mit dem Verhandlungsmandat, dass die Türkei für den Fall, dass diese Reformen nicht den gewünschten Erfolg zeigen, an die EU herangeführt und eingebunden werden muss. Wir sind da erst ganz am Anfang eines mühsamen, langen Verhandlungswegs.
Eine weitere Sorge, die die Eu-Bürger in diesen kalten Wintertagen umtreibt, ist diejenige um die Sicherheit der Energieversorgung und speziell um die Versorgung mit Erdgas, nach dem Konflikt um Lieferverträge und Gaspreise zwischen Russland und der Ukraine. Was kann, was soll die EU hier tun, und was ist in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten?
Das ist ein klassisches Beispiel der gemischten Kompetenz. Die Kommission hat am 4. Jänner 2006 die erste Sitzung der Koordinierungsgruppe Gas einberufen, wo diese Schwierigkeiten behandelt wurden. An diesem treffen hat auch der in Österreich für Energie-Fragen zuständige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein teilgenommen. Die Lage war in der Tat äußerst schwierig, und sie hat äußerst vorsichtiges diplomatisches Verhandeln erforderlich gemacht.
Geht es hier nicht auch um den weiteren außenpolitischen Kontext; hat Russland mit der Einstellung der Gas-Lieferungen nicht auch die Ukraine für ihre Annäherung an den Westen abgestraft?
Das sehe ich nicht so. Sicher ist die Ukraine dabei, ihr Wirtschaftssystem zu reformieren und verstärkt marktwirtschaftliche Elemente einzubringen, aber dasselbe trifft ja auch für Russland zu. Ich wüsste nicht, wo da der Konflikt wäre.