EU-Krisengelder für Landwirtschaft sollten "genau überlegt" sein
Krisengelder aus der EU-Agrarreserve, wie sie zuletzt zum Beispiel Polen und Ungarn erhielten, sollten nicht leichtfertig vergeben werden, mahnt die parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeslandwirtschaftsministerium, Ophelia Nick, im Interview mit EURACTIV.
Krisengelder aus der EU-Agrarreserve, wie sie zuletzt zum Beispiel Polen und Ungarn erhielten, sollten nicht leichtfertig vergeben werden, mahnt die parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeslandwirtschaftsministerium, Ophelia Nick, im Interview mit EURACTIV.
Insgesamt 100 Millionen Euro aus der Krisenreserve innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hatte die EU zuletzt mehreren osteuropäischen Ländern angesichts des Zustroms von billigem Getreide aus der Ukraine zugesagt.
Auch Deutschland hatte der ersten Tranche des Geldes zugestimmt, die Zustimmung zum zweiten Hilfspaket prüft die Bundesregierung nach eigenen Angaben momentan.
Jede Nutzung der Krisenreserve sollte jedoch aus Nicks Sicht gut überlegt sein. “Wir sollten uns das immer sehr genau überlegen und tatsächlich sorgsam die Entscheidung prüfen”, sagte sie im Interview mit EURACTIV.
“Und ich kann für die Bundesregierung sehr klar sagen, dass wir sehr sorgsam prüfen und uns den Griff nach der Agrarreserve nicht leicht machen”, fügte sie hinzu.
Über die Reserve stehen innerhalb der GAP jährlich bis zu 450 Millionen Euro zur Verfügung, die abgerufen werden können, um auf unvorhergesehene Krisensituationen und Marktstörungen zu reagieren.
Zuletzt hatten einige EU-Länder, darunter auch Deutschland, kritisiert, das Vorgehen der EU-Kommission bei der Verteilung der Krisengelder an Länder wie Polen oder Ungarn sei “intransparent” gewesen und habe nicht auf nachvollziehbaren Kriterien beruht.
Gleichzeitig ist es jedoch aus Nicks Sicht auch kaum möglich, im Vorhinein objektive Kriterien für die Vergabe der Krisengelder zu definieren, weil mögliche Krisen von sehr unterschiedlicher Natur sein könnten.
Vorschläge für GAP nach 2027 bereits dieses Jahr
Während die Diskussion um die Vergabe der Krisengelder aus der aktuellen GAP weiter schwelt, beginnt gleichzeitig bereits die Debatte darüber, wie die EU-Agrargelder nach Ablauf der aktuellen Förderperiode 2027 ausgestaltet werden sollen.
Auch die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die “aktuelle Architektur” bis “spätestens Mitte der Legislaturperiode” zu überprüfen und ein Konzept für die Weiterentwicklung der GAP nach 2027 vorzulegen.
“Wir beginnen jetzt mit Vorarbeiten und Gesprächen in Brüssel und werden Ende dieses Jahres mit allerersten Vorschlägen kommen, wie die EU-Agrargelder künftig aussehen könnten”, erklärte Nick.
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Eine der Prioritäten der Bundesregierung sei es dabei, einen deutlich größeren Teil der Mittel in sogenannte Gemeinwohlleistungen zu investieren, so die Grünen-Politikerin. Dabei handelt es sich um Leistungen, die der Gesellschaft zugutekommen, beispielsweise Umwelt- oder Klimaschutz.
Doch auch innerhalb der laufenden Förderperiode bis 2027 soll es mögliche Anpassungen geben.
So müsse man die ersten beiden Jahre der neuen Förderung, dieses und nächstes Jahr, als “Lernphase” nutzen, um im Anschluss eventuell Anpassungen zu machen.
Der europäische Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik lässt hierfür auch während der Förderperiode einen – wenn auch begrenzten – Spielraum.
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“Die Themen Klimaschutz und Artenschutz sind wichtige Felder, wo wir hinschauen müssen, wie diese angenommen werden, und gegebenenfalls Rückschlüsse für Anpassungen ziehen”, betonte Nick.
Solche Anpassungen könnten schneller nötig werden als gedacht: Vergangene Woche hatten erste Daten gezeigt, dass die sogenannten Ökoregelungen, ein neues Instrument innerhalb der EU-Agrarpolitik, mit dem Nachhaltigkeitsmaßnahmen honoriert werden sollen, offenbar von den Betrieben deutlich schlechter angenommen wurden als erhofft.
“Wir werden sehr schnell in Gespräche mit den Ländern gehen”, bestätigte auch Nick. Schließlich müsse die Bundesregierung bis zum Ende des Sommers der EU melden, wie sie mit der Situation umgehen wolle.
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Gleichzeitig müsse man die endgültige Datenlage zur Annahme der Ökoregelungen abwarten, die aktuell noch finalisiert werde.
Eine Option sei es, die Höhe der Prämien, die Landwirt*innen für die Teilnahme an den verschiedenen Ökoregelungen erhalten, zu erhöhen.
“Wir haben ein Sicherheitsnetz vorgesehen”, erklärte Nick. Dieses ermögliche es, innerhalb der Ökoregelungen die Prämienhöhe auf 130 Prozent des ursprünglichen Werts hochzufahren.
Unter anderem der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte zuvor kritisiert, die Teilnahme an vielen Ökoregelungen lohne sich für die Betriebe wegen der zu geringen Prämien finanziell nicht.
Förderung an verschiedene Lebenswege anpassen
Derweil plädierte Staatssekretärin Nick auch dafür, weiter daran zu arbeiten, die GAP auch auf die Bedürfnisse von Frauen in der Landwirtschaft zuzuschneiden. “Das ist nicht nur für mich persönlich ein sehr wichtiges Thema, sondern auch für unsere Hausspitze [des Ministeriums]”, betonte sie.
In der sogenannten zweiten Säule der GAP, die in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer liegt und über die Programme zur ländlichen Entwicklung finanziert werden, gebe es bereits jetzt einzelne Maßnahmen, die auf die Förderung von Frauen im ländlichen Raum abzielten.
Doch auch innerhalb der ersten Säule, die vom Bund ausgestaltet wird und die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe erhält, müsse man prüfen, wo die Förderung besser an die Bedürfnisse von Frauen angepasst werden könne.
Dabei gehe es beispielsweise darum, unterschiedlichen Lebensbiografien Rechnung zu tragen: “Frauen erreichen Zwischenschritte in ihrer Biografie häufig später – beispielsweise die Junglandwirteprämie wäre damit für sie unter Umständen später relevant”, erklärte Nick.
Die Prämie wird aktuell abhängig vom Lebensalter ausgezahlt. Die Tatsache, dass Frauen häufig erst später im Leben ihren eigenen Hof gründen oder übernehmen, müsse hier besser einbezogen werden, so die Staatssekretärin.